
Einigung im Streit um GEMA-Gebühren:
Weihnachtsmärkte erhalten vergünstigten Tarif!

Die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) ist eine weltweit agierende Autorengesellschaft (Verwertungsgesellschaft) für Werke der Musik.
Sie verwaltet in Deutschland die Nutzungsrechte aus dem Urheberrecht von über 100.000 Mitgliedern (Komponisten, Textdichtern und Musikverlegern) sowie von fast zwei Millionen Rechteinhabern aus aller Welt.
Zwischen der GEMA und Betreibern von Weihnachtsmärkten gab es seit Jahren eine intensive Debatte über die Berechnung von Musik-Gebühren.
Den Betreibern der Weihnachtsmärkte machten die steigenden GEMA-Gebühren für die musikalische Untermalung ihrer Veranstaltungen zunehmend Sorgen. Denn „Last Christmas” von Wham! und „All I want for Christmas is you” von Mariah Carey gibt es nur gegen Cash.
Gezahlt werden muss grundsätzlich für Musik, deren Urheber noch nicht mindestens 70 Jahre tot ist. Alte Klassiker wie „Oh Tannenbaum” oder „Ihr Kinderlein kommet” sind gebührenfrei – es sei denn, es werden Umarbeitungen und Neufassungen gespielt, deren Urheber noch nicht seit 70 Jahren gestorben sind.
Besonders städtische Veranstalter die mit erheblichen Kostensteigerungen zu kämpfen haben, sahen sich dazu gezwungen nur ein eingeschränktes Musikprogramm anzubieten. Vielerorts wurde sogar ganz auf Musik verzichtet.

Gemeinsam mit der Bundesvereinigung der Musikveranstalter und Vertretern von Städtetag, Landkreistag, Städte- und Gemeindebund, der Bundesvereinigung City- und Stadtmarketing sowie dem Deutschen Schaustellerbund wurde jetzt ein neuer Tarif vereinbart.
Dieser reduziert die Preise für öffentliche Musiknutzungen auf Weihnachtsmärkten um 35 Prozent und tritt bereits in der Weihnachtsmarktsaison 2025 in Kraft. Der „Weihnachtsmarkttarif” soll zunächst für vier Jahre gelten.
Die Einigung berücksichtige den „besonderen Charakter” moderner Weihnachtsmärkte, die sich hinsichtlich Dauer und inhaltlicher Ausrichtung verändert hätten, erläuterte die Gema. Die Märkte unterschieden sich sehr stark in ihren Öffnungszeiten und böten heute deutlich vielfältigere Programme an – von Bühnenprogrammen über Hintergrundmusik in Buden und bei Schaustellern bis hin zu Chor-Darbietungen. Um dem Rechnung zu tragen, habe man sich auf die reduzierte Vergütung verständigt.

Statement von GEMA Vorstandsmitglied Georg Oeller
„Musik spielt auf Weihnachtsmärkten eine zentrale Rolle und ist essenziell für die Stimmung und damit auch den Erfolg eines Marktes.
Allein im letzten Jahr haben die Betreiber von über 7.000 Weihnachtsmärkten deutschlandweit die Nutzung von Musik bei der GEMA angemeldet.
All diese Märkte profitieren nun von dem neuen Weihnachtsmarkt-Tarif, sei es der ehrenamtlich organisierte bis hin zu den großen, kommerziell ausgerichteten Weihnachtsmärkten von Städten und Gemeinden.
Gleichzeitig wollen wir die Laufzeit dieser Vereinbarung nutzen, um die Besonderheiten der Nutzung von Musik auf Weihnachtsmärkten zu klären und so sicherstellen, dass unsere Mitglieder - die Musikschaffenden - für ihre kreative Arbeit, wie das Komponieren von weihnachtlicher Musik, angemessen entlohnt werden.”
Michael Schindhelm
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Pressebild Georg Oeller: GEMA/Presse
Quellen:
GEMA Pressemeldung-September 25
mdr/Panorama
