Wie sicher sind Weihnachtsmärkte?
Es ist wieder die Zeit der Weihnachtsmärkte, der Vorfreude auf das Weihnachtsfest, der Besinnlichkeit und des Miteinanders.
Bretter-Buden und geschmückte Tannenbäume stehen bereits in vielen Innenstädten. Die Lichterketten gehen an und drumherum werden die Weihnachtsmärkte festlich geschmückt.
Die Besucher freuen sich auf Glühwein, gebrannte Mandeln und weihnachtliches Kunsthandwerk. Weihnachtsmärkte ziehen jedes Jahr Millionen Menschen an. Allerdings hinterlässt die Sorge vor einem Anschlag bei manchen ein mulmiges Gefühl.
Seit der Terrorfahrt auf den Weihnachtsmarkt am Berliner Breitscheidplatz vor sieben Jahren, gehört es fast schon zum typischen Bild, dass Verkehrssperren und Betonhindernisse rund um das Gelände, die verhindern sollen, dass sich ein Attentat wie das in Berlin noch einmal wiederholt. Das gilt auch bei anderen Anlässen – etwa für Stadtfeste, Jahrmärkte, Open-Air-Konzerte oder Messen.
Neu ist in diesem Jahr ein ausdrückliches Messerverbot auf allen Weihnachtsmärkten. Die Bundesregierung hat dafür das Waffenrecht auf Volksfesten im Oktober 2024 verschärft.
In Reaktion darauf müssen sich die Besucherinnen und Besucher daher auf kritische Blicke in ihre Taschen oder Rucksäcke einstellen. Dabei gilt null Toleranz. Jedoch müssen Besucherinnen und Besucher keine Sorge haben, dass Taschen wahllos kontrolliert würden – so die Polizei. Denn es brauche immer einen Anfangsverdacht.
Das Innenministerium verweist darauf, dass Strafverfahren sowie Bußgelder von bis zu 10.000 Euro möglich sind, falls bei den Kontrollen Waffen oder Messer gefunden werden. Das Schweizer Taschenmesser bleibt also besser Zuhause, und sei es auch noch so klein!
Ausnahmen zum Verbot des Führens von Messern im Zusammenhang mit dem Weihnachtsmärkten gibt es zum Beispiel für Anlieferverkehr, Gewerbetreibende und deren Beschäftigte/Beauftragte (in Berufsausübung), gewerbliche Aussteller sowie Inhaber von Gastrobetrieben, deren Beschäftige/Beauftragte und deren Kunden.
Messer, die an den Ständen der Weihnachtsmärkte gekauft werden, dürfen allerdings mitgeführt werden. Diese müssen sich jedoch in der Originalverpackung befinden und dürfen nicht „zugriffsbereit“ sein. Also z.B. etwa im Rucksack ganz unten verstaut sein. Ein Messer wird als zugriffsbereit geführt, wenn es in weniger als vier Handgriffen griffbereit ist.
Wie sicher sind die beliebten Märkte?
Mit Hindernissen auf den Zufahrten, Taschenkontrollen und mehr Präsenz will die Polizei die Weihnachtsmärkte so sicher wie möglich machen.
Der Deutsche Schaustellerbund wünscht sich mehr Einsatz von Videoüberwachung auf Weihnachtsmärkten. Doch dem sind jenseits von bereits polizeilich videoüberwachten Kriminalitäts-Hotspots bislang rechtliche enge Grenzen gesetzt – räumt Verbandspräsident Albert Ritter ein. „Wir Schausteller sind natürlich die Augen und Ohren der hoheitlichen Kräfte - unzählige Hilfssheriffs, wenn man so möchte“, sagt Ritter.
In den vergangenen Wochen sind mehrere Menschen wegen mutmaßlich geplanter Anschläge auf Weihnachtsmärkte in Deutschland festgenommen worden.
Der Schutz von Weihnachtsmärkten und öffentlichen Weihnachtsveranstaltungen steht jedes Jahr im besonderen Fokus der Sicherheitsbehörden und es liegen derzeit keine weiteren konkrete Erkenntnisse zu Anschlagsplanungen vor. Auf den Weihnachtsmärkten sind jetzt verstärkt Streifen unterwegs. Polizei, Budenbetreiber und Beschäftigte an den Fahrgeschäften sind stets aufmerksam, ob da eine herrenlose Tasche steht oder sich ein Taschendieb anschleicht. Appelliert wird auch an die Wachsamkeit der Weihnachtsmarktbesucher selbst. Bleiben Sie aufmerksam und melden Sie Verdächtiges der Polizei!
Sorgen machen müssen sich die Besucher der Weihnachtsmärkte aber nicht. Die Polizei wird die Weihnachtsmärkte bestmöglich schützen. Auch in diesem Jahr spricht nichts dagegen, über die Märkte zu schlendern und die Vorweihnachtszeit zu genießen.
Weihnachtsmärkte machen Freude! Wir wünschen Ihnen eine besinnliche Zeit und friedliche Tage des Miteinanders.
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