Verschärfung des Waffenrechts auf Volksfesten – Schausteller von Ausnahmeparagraf erfasst
Das Messerattentat auf dem Stadtfest in Solingen hat eine heftige gesellschaftliche und politische Debatte ausgelöst. Drei Menschen wurden getötet, acht weitere verletzt. Die Bundesregierung hat sich im unmittelbaren Nachgang auf Verschärfungen im Migrations- und Waffenrecht geeinigt. Zusammen mit der Erweiterung der Befugnisse für Ermittler wurde das sogenannte „Sicherheitspaket“ geschnürt. In Bezug auf das darin enthaltene Waffenrecht hat es auch Auswirkungen auf Veranstaltungen wie unsere fast 10.000 Volksfeste und mehr als 3.000 Weihnachtsmärkte, dazu unzählige Stadtfeste, Musikveranstaltungen und so weiter, denn hierfür soll nun ein pauschales Messerverbot, unabhängig von der Klingenlänge, gelten.
Der Deutsche Schaustellerbund e.V. war zur kurzfristigen Anhörung zu diesem Gesetzesvorhaben eingeladen, denn seine Mitglieder und Gäste sind unmittelbar betroffen.
Dies gilt insbesondere für alle reisenden Gastronomen, die zur Zubereitung ihrer Speisen genauso Messer benutzen, wie es auch ihre Millionen Gäste beim Verzehr tun. Es gilt aber auch für alle Schausteller, die zur Verrichtung ihrer täglichen Arbeit ein Messer als Werkzeug führen, zum Beispiel zur Öffnung von Kartons oder anderer verpackter Ware....
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Über den Deutschen Schaustellerbund e.V.
Der Deutsche Schaustellerbund e.V. (DSB e.V.) ist die Berufsspitzenorganisation des deutschen Schaustellergewerbes, also all der Familienbetriebe, die Volksfeste und Weihnachtsmärkte mit ihren Geschäften und Attraktionen – vom Ballwurf bis zur Achterbahn, vom Schwenkgrill bis zum Riesenrad – beschicken und deutschlandweit für Vergnügen sorgen. Er vereint mehr als 90 Prozent der ca. 5.000 Beschicker von Volksfesten und Weihnachtsmärkten unter seinem Dach.